Klare Forderungen aus Ostdeutschland an die Europäische Agrarpolitik 

getreide_juni_-_kopie

Gemeinsame Pressemitteilung der Ost-Agrarminister und der  Bauernverbandspräsidenten der neuen Bundesländer: 

Die Agrarministerinnen und -minister sowie die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Länder waren sich bei ihrem Treffen am 13. Juni 2018 in Schkeuditz bei Leipzig einig: Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 entsprechen nicht ihren Erwartungen. Sie sind voll von Bürokratie, unkalkulierbar in den Details und teilweise unangemessen in ihren Festlegungen. Kritik üben die Teilnehmer des Treffens an den geplanten Kürzungen des EU-Agrarhaushalts sowie an der unzureichenden Neuorientierung. Gemeinsam soll in den Ländern eine moderne und weiterentwickelte Agrarpolitik vorangebracht werden, die sich an gesamtgesellschaftlichen Zielen orientiert und auch die Landwirte im Osten Deutschlands mitnimmt. 

Die Verbraucher wünschen gesunde, regionale Produkte sowie eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft. Die Landwirte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind bereit und in der Lage, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Allerdings dürfen die Betriebe dabei nicht in ihrem unternehmerischen Handeln und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Die positiven Effekte, welche mit Agrarumwelt-, Klima- oder 
Tierschutzmaßnahmen sowie mit Projekten zur ländlichen Entwicklung erreicht werden können, gehen sonst wieder verloren. Die Länder bekräftigen die im November 2017 gemeinsam formulierten  Thesen, welche sie zuletzt im Januar am Rande der Internationalen Grünen Woche in Berlin mit den Präsidenten der ostdeutschen Bauernverbände diskutiert haben. Diese Grundgedanken erweitern sie nun, in Kenntnis der Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur künftigen Agrarpolitik, um folgende Forderungen:

  • Anspruchsvolle Förderziele können nur mit wirklicher regionaler Flexibilität erreicht werden. Der neu vorgesehene GAP-Strategieplan auf Bundesebene anstelle einzelner Pläne der jeweiligen Bundesländer widerspricht der föderalen Verfassung Deutschlands.
  • Die im Vorfeld angekündigte deutliche Vereinfachung und bürokratische Entlastung wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend umgesetzt. Insbesondere ist der Ergebnis- und Leistungsbezug der Förderung unzureichend. Die Verordnungsvorschläge gehen hier noch nicht weit genug, auch wenn Ergebnisorientierung und das Single-Audit-Prinzip aufgegriffen wurden. Die Teilnehmer des Treffens sprechen sich erneut für die Übernahme aller Vorschläge aus Sachsen zu einem ELER-RESET aus.
  • Für eine nachhaltige Landbewirtschaftung benötigen die Landwirte Planungssicherheit. Erwartungen, Anforderungen und Vorgaben von Seiten der Europäischen Kommission sind daher am Beginn der Förderperiode in den Verordnungstexten festzuschreiben. Ermächtigungen für nachträgliche Änderungen oder gar für rückwirkende Festlegungen wirken hier kontraproduktiv. Sie sind daher aus den Verordnungsvorschlägen zur Umsetzung der GAP zu streichen.
  • Sollte es nicht zu einer Aufstockung der Beiträge der Mitgliedsstaaten an die EU kommen, so sollen die dann in Deutschland eingesparten Bundesmittel zweckgebunden eingesetzt werden, zum Beispiel in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). 

Die Länder bekräftigen darüber hinaus ihre Forderung, Kappung, Degression oder Umverteilung von Direktzahlungsmitteln nicht EU-weit verpflichtend vorzuschreiben und die Gelder in der jeweiligen Region zu belassen. Europa und insbesondere auch Deutschland zeichnen sich aus durch eine Vielfalt an Agrarstrukturen, die individuell betrachtet werden müssen. Eine Kappung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von der Flächenausstattung der Landwirtschaftsunternehmen wird von den ostdeutschen Ländern abgelehnt. Der Mittelplafonds und die Entscheidung zu Degression oder erste Hektare müssen in den Bundesländern verbleiben. Im Interesse eines nachhaltigen Wirtschaftens im ländlichen Raum müssen die Regionen ausreichend Spielraum erhalten. 

Die Vorschläge zur künftigen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik werden jetzt im Agrarrat und im Europäischen Parlament beraten, die Beschlussfassung wird bis Mai 2019 angestrebt. Die Agrarministerinnen und -minister sowie Bauernpräsidenten der ostdeutschen Länder werden gemeinsam bei den entsprechenden Gremien für ihre Positionen eintreten. Für spätestens Anfang 2019 wurde ein weiteres Treffen vereinbart.

Detlef Kurreck, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, sagt über die Verhandlungen: „Es ist gut, dass wir mit einer Stimme sprechen 
und uns auf einen Weg einigen konnten. Es ist ein hartumkämpfter Kompromiss aber die Landwirtschaft im Osten und deren Minister müssen zusammenhalten, denn es geht nicht nur um die Konkurrenzfähigkeit unserer Betriebe und die Perspektiven von Bauernfamilien – es geht auch um die Zukunft des gesamten ländlichen Raumes.“

Das 14-Punkte-Thesenpapier finden Sie im Downloadbereich. 

Ansprechpartner Presse
Bild von Bauernverband M-V
Bauernverband M-V 0395 / 430 92 0