Ausbilden von Fachpraktikern/Landwirtshelfern

Lernen
canva

Sie wollen künftig Jugendliche zum/zur Fachpraktiker/in Landwirtschaft (früher: "Landwirtschaftshelfer/in") ausbilden? Dann benötigen Sie dazu (zusätzlich zum Ausbilderschein) in Mecklenburg-Vorpommern eine Zusatzqualifizierung, die Sie mit einem Kurs "Sonderpädagogik für Ausbilder" erhalten können.

 

In MV können Sie diese Qualifizierung unter anderem bei folgenden Bildungsträgern erlangen (siehe Verlinkungen zu den Kursangeboten):

Bei Rückfragen zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Ausbildungsberater/in.  

Hintergrund:

Seit dem Sommer 2020 gibt es eine neue Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderung. Hierzu gehören auch Schulabgänger/innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen. Die Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker oder zur Fachpraktikerin in der Landwirtschaft, der Tierwirtschaft, der Fischwirtschaft, der Pferdewirtschaft, der Forstwirtschaft und im Agrarservice vom 11. Juli 2020 ermöglicht nun eine sogenannte theoriereduzierte Ausbildung in nahezu allen Bereichen der Agrarwirtschaft.

Voraussetzung, um als Ausbilder/in für diese Berufe anerkannt zu werden, ist neben der mehrjährigen Erfahrung als Ausbilder/in auch ein Nachweis über die Teilnahme an einer mindestens 60-stündigen behindertenspezifischen Zusatzqualifikation.

(Quelle Fachschule für Agrarwirtschaft)

Ansprechpartner Referat
Bild von Sarah Selig
Sarah Selig Assistentin der Geschäftsführung