Die „Risikoausgleichsrücklage“ ist nicht tot

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A.-K. Hanell

„Nach dem aktuellen Beschluss des Bundesrates zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage ist nunmehr die Bundesregierung aufgefordert, den Landwirtschaftsbetrieben eine Möglichkeit der Hilfe zur Selbsthilfe in der Vorsorge vor z. B. extremen Witterungsbedingungen über diesen Weg zu erarbeiten“, begrüßt der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Detlef Kurreck, diese Entscheidung.  

In der Bundesratssitzung am 21. September 2018 hat ein Antrag der Länder Brandenburg und Bayern die notwendige Mehrheit erlangt, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zügig einzuführen. „Damit hat die langjährige Forderung des Berufsstandes zur Stärkung des eigenverantwortlichen Risikomanagements landwirtschaftlicher Betriebe starken Rückenwind bekommen“, so Kurreck.