Antragsfrist für Dürrehilfe bis 30. November verlängert

roggen
S. Selig

Wie das Ministerium  für Landwirtschaft und Umwelt mitteilt, wird die Antragsfrist für Dürrehilfe bis zum 30.11.2018 verlängert.

Das Verfahren ist nun verändert: Bei der Antragsbearbeitung sollen jetzt nur noch witterungsbedingte Schäden aus der Tierhaltung betrachtet werden, die durch die Dürre entstanden sind. Bisher mussten die Landwirtschaftsbetriebe die Erlöse aus der Tierhaltung mit dem durch die Dürre eingetretenen Schaden im Ackerbau aufrechnen. Das führt in vielen Fällen zu einer Verringerung des errechneten Schadens und zu entsprechend geringerer Schadenshilfe, die zur Auszahlung kommt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eingeräumt, dass diese Vorgehensweise zu einer Benachteiligung der viehhaltenden Betriebe führt.

Die Antragsfrist wird verlängert, damit Landwirte, die aufgrund ihrer Einnahmen aus der Tierhaltung bisher aus der Schadensbetrachtung herausgefallen wären, den Antrag noch stellen können. 

In dem zur Verfügung stehenden Trockenschadenshilfeprogramm ist ab sofort im Blatt „Tierproduktion“ nicht die gesamte tierische Produktion, sondern nur die tierische Produktion des Betriebes zu erfassen, bei der es durch die Dürre zu Schäden gekommen ist.

Anträge können nunmehr noch bis zum 30. November beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden. Inwieweit eine Auszahlung von Vorschüssen für die Neuanträge in diesem Jahr möglich sein wird, hängt von der Anzahl der dann noch zu bearbeitenden Anträge ab.

Bereits gestellte Anträge werden von der Bewilligungsbehörde geprüft und der Schaden durch diese gegebenenfalls neu berechnet.

Die bis zum 16. November beantragten Vorschüsse werden wie angekündigt noch in diesem Jahr ausgezahlt.

Insgesamt wurden bisher (20.11.2018) 440 Anträge mit einem Zuschussvolumen in Höhe von 36 Mio. Euro gestellt.