09.02.2010 - Bauernverband wurde zum Landesnaturschutz- und Landeswassergesetz gehört

Anhörungen zum Landesnaturschutzgesetz und Landeswassergesetz

Auf Grundlage der geänderten Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der sogenannten Förderalismusreform von 2006 hat der Bundesgesetzgeber große Teile des Umweltrechts neu geregelt.

Am 1. März 2010 werden das neue Bundesnaturschutzgesetz sowie das neue Wasserhaushaltsgesetz im Wesentlichen in Kraft treten und bundeseinheitlich unmittelbar gelten.
Gleichzeitig werden in M-V das bisherige Landesnaturschutzgesetz und das Landeswassergesetz grundsätzlich aufgehoben.

Die landesrechtlichen Regelungen gelten aber insofern weiter, als

- das Bundesrecht keine Regelungen enthält

- dem Landesrecht ausdrücklich Regelungsaufträge zugewiesen wurden

- (ausnahmsweise) eine abweichende Gesetzgebungskompetenz des Landes zugelassen ist.

Welches Landesrecht nach dem 1. März 2010 tatsächlich in M-V noch anwendbar ist, wäre für die Bürger und die Verwaltung nur schwer erkennbar.

Um hier eine Klarstellung zu erreichen, besteht von Landesseite die Absicht, kurzfristig Änderungs- bzw. Ausführungsgesetze zum Wasserhaushaltsgesetz bzw. Bundesnaturschutzgesetz zu verabschieden.

In den inzwischen vorliegenden Gesetzentwürfen steht allerdings nicht nur die Rechtsbereinigung mit der Klarstellung des am 1. März 2010 geltenden Landesrechts im Vordergrund, sondern auch die (vorläufige) Beibehaltung der bisherigen landesrechtlichen Umweltstandards.

Am 21.01.2010 führte der Agrarausschuss des Landtages öffentliche Anhörungen zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und des Landeswassergesetzes durch.

Der Bauernverband war bereits vorab als Sachverständiger zur Beantwortung von Fragekatalogen zu den Gesetzentwürfen aufgefordert.

In den Anhörungen erläuterte Vizepräsident Rave den Abgeordneten die Kritikpunkte des Berufsstandes an den Gesetzentwürfen. Hauptforderung dabei war, dass in M-V keine verschärften Bestimmungen gegenüber den bundesrechtlichen Regelungen im Naturschutz- bzw. Wasserrecht gelten dürfen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte 1:1 Umsetzung von Bundes- in Landesrecht wurde eingefordert.
Sehr begrüßt wurde die beabsichtigte gesetzliche Einführung von Ökokonten.
Andere angehörte Sachverständige und Verbände forderten im Gegensatz zum Bauernverband die Beibehaltung der im bisherigen Landesrecht von M-V geltenden Umweltstandards, die teilweise eine Verschärfung gegenüber dem neuen Bundesnaturschutzgesetz bzw. Wasserhaushaltsgesetz darstellen.
So gab es sehr kontroverse Standpunkte hinsichtlich der Breite von Gewässerrandstreifen und der im Randstreifen geltenden Verbote.
Wir werden über den weiteren Verlauf der Gesetzgebungsverfahren informieren.

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