Erweiterung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung für Jagdgenossenschaften

20140323-2

Jagdgenossenschaften, die Mitglied des AJE sind, können einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung beitreten. Die Versicherung schützt vor Vermögensschäden, die Dritte oder die Jagdgenossenschaft selbst erleiden. Vom Versicherungsschutz umfasst war bislang der Vorstand. Neu seit diesem Jahr ist eine Erweiterung um die Datenhaftpflicht. Versicherungsschutz genießen hier die Vorstandsmitglieder sowie ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter.

Nähere Einzelheiten finden Mitglieder des AJE im geschlossenen Mitgliederbereich.