Bauernverband sowie Landesschaf- und Ziegenzuchtverband fordern „Schutzstatus“ für Weidetierhaltung in MV

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pixabay. Bearbeitet: BVMV

Nachdem es in der Nacht zum 31.10.2018 im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Bereich der Rögnitz erneut zu einem Wolfsübergriff mit 34 getöteten und mindestens 11 verletzten Schafen kam, fordern der Regionalbauernverband Ludwigslust, der Landesbauernverband Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern endlich Konsequenzen.

 

Der Wolfsangriff im Landkreis Ludwigslust-Parchim sowie die bisherige Zahl der nachgewiesenen oder vermuteten Übergriffe und die hohe Zahl der dabei getöteten, verletzten und oder in Panik geflüchteten Tiere, legt die Vermutung nahe, dass es sich nicht mehr nur um Übergriffe einzelner durchziehender Wölfe handelt. Vertreter von Bauernverband und Schafzuchtverband gehen davon aus, dass es sich um inzwischen im Land etablierte Rudel handelt.

 

Jürgen Lückhoff, Vorsitzender des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes:

Uns geht es nicht nur um den finanziellen Schaden. Es ist immer wieder ein Schock für die Tierhalter, wenn sie morgens auf der Weide die toten Tiere oder schwer verletzte Tiere finden, die dann getötet werden müssen. Wie viele der Schafe nach einer Wolfsattacke später verlammen, ist meist nicht absehbar. Da gibt es schon Tierhalter, die resigniert fragen: Macht das Ganze noch Sinn, wie oft sollen wir täglich und nachts die Herden an den verschiedensten Standorten kontrollieren?

 

„Der Vorfall in Ludwiglust-Parchim, der Riss im Landkreis Rostock sowie die Ereignisse der letzten Jahre zeigen, dass endlich eine Gesetzesänderung nötig ist. Der Schutzstatus des Wolfes muss von `streng geschützt´ auf `geschützt´ zurückgeführt werden. Nur so ist ein wirkungsvolles Wolfsmanagement möglich“,

betont Landwirt und Vizepräsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Manfred Leberecht mit Sorge um die Zukunft der Weidetierhaltung im Bundesland.

 

Entschädigung bei Rissen

Das Land entschädigt die Tierhalter nur, wenn sie die geforderten Maßnahmen zum Grundschutz ihrer Tiere vorgenommen haben. Diese Maßnahmen werden mit bis zu 75 Prozent vom Land gefördert, allerdings mit einer Obergrenze in einem festen Zeitraum. Für viele Tierhalter ist aber weder der eigene finanzielle Beitrag leistbar, noch sind die örtlichen Voraussetzungen immer so, dass die geforderten Maßnahmen auch umsetzbar sind. Die Verbände hoffen, dass die Unterstützung des Landes mit der Novellierung der Förderrichtlinie Wolf ab 2019 verbessert wird. Die erhebliche zusätzliche Arbeit wird den Schafhaltern nicht erstattet. Allein der Unterhalt für einen Herdenschutzhund wird im Jahr mit 1.500 bis 2.500 Euro angegeben – ohne die Anschaffung der Hunde.

 

Dringender Handlungsbedarf – Änderung des Schutzstatus nötig

Die Verbände sehen dringenden und wesentlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene. So komme die Bundesregierung ihren Verpflichtungen, z. B. aus der Koalitionsvereinbarung, bisher nicht ausreichend nach. Auffällige Wölfe müssten unverzüglich und auf einer einheitlichen Rechtsgrundlage entnommen werden. Und zwar nicht erst, wenn sie wiederholt Schaden angerichtet und womöglich ihre Jungtiere bereits angelernt haben.

Es sei eine Festlegung von Bestandszahlen für den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland erforderlich. Für den Fall der Überschreitung des festgelegten Erhaltungszustandes seien wirksame Instrumente zur Regulierung vorzusehen. Dabei müssten die Vorgaben internationaler, europäischer, bundes- und landesrechtlicher Rechtvorschriften überprüft und der heutigen und künftigen Situation angepasst werden. Die Bundesregierung solle einen Antrag der Schweiz unterstützen, mit dem der Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention von „streng geschützt“ in „geschützt“ umgestuft wird. Das Bundesnaturschutzgesetz müsse endlich an die Möglichkeiten der FFH-Richtlinie angepasst werden. Außerdem sei eine Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht zu prüfen und die Jägerschaft aktiv miteinzubeziehen.

 

Landwirt Manfred Leberecht, der selbst Mutterkühe im aktuell betroffenen Landkreis hält, stellt klar, dass ein „Schutzstatus“ für Weidetiere und Menschen wichtiger sein muss, als eine ungehinderte Ausbreitung des Wolfes:

„Es darf nicht sein, dass der Wolf über das Leben unserer Nutztiere und die Sicherheit im Ländlichen Raum gestellt wird. Wir fordern, dass das Zusammenleben zwischen Anwohnern, Nutztieren und Wolf besser und sicherer geregelt wird. Dazu benötigt es erstens wirkungsvolle Instrumente für die Vergrämung der Wölfe aus Wohn- und Weidegebieten und zweitens die Möglichkeit zum Abschuss, wenn Wölfe wiederholt ihre Grenzen überschreiten“.

 

Dr. Manfred Leberecht und Jürgen Lückhoff sind sich einig:

„Der Schutz unserer Tiere ist nur bedingt möglich. Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nicht geben.“